Palliativpflege

Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Krankheit leiden, deren Lebenserwartung begrenzt ist und die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativpflege (SAPV). Diese Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle mit dem Ziel, die betroffene Person trotz der Schwere der Erkrankung in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung versorgen zu können und muss durch den Hausarzt, Palliativmediziner oder Krankenhausarzt verordnet werden.

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